Das Umgehen eines Kopierschutzes ist seit einigen Jahren in Deutschland verboten, die rechtliche Lage ist in deinem Fall also tatsächlich eindeutig, aber leider nicht in deinem Sinne.
Edit JTH: Abgetrennt aus „calibre drm entfernen“
Das Umgehen eines Kopierschutzes ist seit einigen Jahren in Deutschland verboten, die rechtliche Lage ist in deinem Fall also tatsächlich eindeutig, aber leider nicht in deinem Sinne.
Du weißt doch genau dass das Unsinn ist. Verboten ist das Umgehen von wirksamen Kopierschützen.Korodny hat geschrieben:16.07.2023 15:09:06Das Umgehen eines Kopierschutzes ist seit einigen Jahren in Deutschland verboten, die rechtliche Lage ist in deinem Fall also tatsächlich eindeutig, aber leider nicht in deinem Sinne.
Seit wann gelten schwedische Urteile in Deutschland. In Deutschalnd ist sogar rot13 ein "technisch wirksamer" Kopierschutz nach dem UrhG .wanne hat geschrieben:17.07.2023 12:53:35Schweden hat das quasi Wortgleiche Gesetz. Da wurde geurteilt, dass das Umgehen von DVD-Kopierschützen nicht verboten ist, weil dieser eben lächerlich und damit nicht wirksam ist.
Frage: Könntest du mir einen Video Player nenen der den Kopierschutz umgehen kannwanne hat geschrieben:
Deswegen liefern die meisten Linux-Distros jetzt wieder Videoplayer aus obwohl die natürlich alle den Kopierschutz umgehen müssen
Ich habe das Wort "wirksam" absichtlich weggelassen, da es genau zu den Missverständnissen führt, die du hier gerade vorexerzierst
Welchen Kopierschutz umgehen Video-Player? Welche Player sind das, und wann sind die aus den Distros geflogen bzw. wieder zurückgekehrt?wanne hat geschrieben:17.07.2023 12:53:35Deswegen liefern die meisten Linux-Distros jetzt wieder Videoplayer aus obwohl die natürlich alle den Kopierschutz umgehen müssen. (Es gibt keine Firma mehr die genehmigte Player für Linux anbietet.)
DochMir fällt nur CSS (für DVDs) ein, das liefern Distros m.W. nicht aus.
Der berühmteste war VLC, der das von Anfang an per default mitgeliefert hat. (Was viele Distros dann wieder ausgebaut haben oder zumindest die passenden Teile von da statt von den eigenen Mirrors nachgeladen haben (SUSE/Mandriva).)MaGe hat geschrieben:17.07.2023 13:46:51Deswegen liefern die meisten Linux-Distros jetzt wieder Videoplayer aus obwohl die natürlich alle den Kopierschutz umgehen müssen
In Deutschland gibt es kein Case law. Also auch deutsche Urteile sind nicht auf andere deutsche Fälle zu übertragen. Nur weil irgend ein Sprallo in Hamburg irgend was urteilt, ist das nicht Gesetz...Seit wann gelten schwedische Urteile in Deutschland.
Jein. In Deutschland gilt aber der Grundsatz, daß Urteile auf einer Instanzebene sich nicht widersprechen sollten. Nur die jeweils höhere Instanz kann Urteile aufheben und zurück verweisen. Insofern bauen neue Urteile auf älteren auf, was letztlich auch zu Case-Law führt.
Sollte...MSfree hat geschrieben:17.07.2023 15:18:16Jein. In Deutschland gilt aber der Grundsatz, daß Urteile auf einer Instanzebene sich nicht widersprechen sollten.
Das hat nichts mit einem anderen Urteil auf gleicher Instanzebene zu tun. Dem Senat muss vorgelegt und gefolgt werden. Anderen aus der gleichen Instanz nicht.MSfree hat geschrieben:17.07.2023 15:18:16Nur die jeweils höhere Instanz kann Urteile aufheben und zurück verweisen. Insofern bauen neue Urteile auf älteren auf, was letztlich auch zu Case-Law führt.
Du hast erst mal mit einem schwedischen Gesetz argumentiert - die Frage wieso hast du ignoriert, stattdessen kommst du jetzt mit "Case Law".
Ist zwar richtigm,aber Urteoe hoher Instanzen werden bei de Urteilsfindung von anderen gerichten,auch aus anderen Bundesländerrn durchaus berücksichtigt. Wenn man also für seinen fall ein Urteil des Oberlandesgerichts aus NRW anführen kann,dann können sich die richter im aktuellen fall durchaus darauf berufen,müssen es zwar nciht,tun sie aber in den meisten Fällen.In Deutschland gibt es kein Case law.
Nein. Ich beherrsche die deutsche Sprache. Gesetze sind in deutscher Sprache geschrieben. Wir haben explizit kein Case Law! Es gibt kein "im rechtlichen Sinn". Es ist explizit in unserer Verfassung das Recht nur anhand der Gesetzestexte und nicht anhand von vorherigen Gerichtsurteilen gesprochen werden. Ja. Man kann (wie in Jeder Debatte) andere Leute anführen, die der selben Ansicht sind. Da sind die schwedischen Richter aber eben genau so gewichtig wie deutsche. (Zumal wir ja explizit eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung in dem Bereich haben.)Korodny hat geschrieben:17.07.2023 18:06:00Wenn du argumentieren willst, dass nicht alle hier in Erwägung gezogenen Kopierschutzmechanismen aus rechtlicher Sicht die Anforderung "wirksam" erfüllen, wirst du wohl oder übel mit konkreten richterlichen Entscheidungen kommen müssen, die das belegen.
Falsche Unterstellungen tun allerdings auch nicht not. Korodny hatte in seinem eigenen Beitrag das Wort „wirksam“ weggelassen, um sein eigenes Argument besser rüberzubringen.Anonymous hat geschrieben: Nur zur Info: Das Fälschen von Zitaten gilt im Netz als eines der schlimmsten Vergehen. Benimm-mäßig ist das weit unterirdisch, ganz egal, mit welcher Absicht.